Wildschaden

Leider ist es nicht zu vermeiden, dass frei lebende Wildtiere Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Bäumen und Nutztieren anrichten können. (Verkehrsunfälle siehe unter „Wildunfälle“

Vom Fuchs getötete Hühner nach Eindringen ins Hühnerhaus Foto: Leo Wyden
Vom Fuchs getötete Hühner nach Eindringen ins Hühnerhaus Foto: Leo Wyden

Das Eidg. Jagdgesetz von 20.6.1986 verfolgt den Zweck, die von wildleben-den Tieren verursachten Schäden auf ein tragbares Mass zu reduzieren. Die Schäden müssen entschädigt werden, soweit es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Die Regelung erfolgt auf kantonaler Ebene und wird in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt.

 

Im Kanton Zürich hat die betreffende Jagdgesellschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu bezahlen, welches jagdbares Wild verursacht hat. Je nach Wildart erhält die Jagdgesellschaft eine Rückerstattung aus dem Wildschadenfonds von 0% - 30%, je nachdem um welche Wildart es sich handelt.

 

Seit dem 1. Januar 2009 sind neue Richtlinien für die Verhütung und Vergütung von Wildschäden in Kraft getreten. (Wildschadenverordnung) So kann die Fischerei- und Jagdverwaltung Kürzungen der Schadenersatzpflicht anordnen, oder Ansprüche sogar ganz aufheben, wenn der Geschädigte oder die Jagdgesellschaft zumutbare Abwehrmassnahmen unterlassen hat.

Wildschadenverhütung im Wald

Art. 1 a) Wildschadenverordnung

„Beiträge für Schutzmassnahmen werden ausgerichtet, wenn im Rahmen eines naturnahen Waldbaues die natürliche Verjüngung von standortgerechten Baumarten mit geeigneten waldbaulichen Massnahmen nicht möglich ist. „

Die Waldeigentümer haben rechtzeitig, vor Inangriffnahme der Arbeiten, im Einvernehmen mit dem Gemeindeförster, der Jagdgesellschaft und der Gemeinde ein Gesuch einzureichen.

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Formular_Wildschutzmassnahmen_im_Wald.pd
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Sobald die Schutzzäune oder Einzelschutzmassnahmen nicht mehr benötigt werden, müssen diese von den Eigentümern entfernt werden.

Das Amt für Landschaft und Natur bezahlt die Materialkosten, die Arbeitskosten müssen von der Jagdgesellschaft übernommen werden. Falls die vom ALN geforderten Rehwild-abschüsse nicht erreicht werden, können Beiträge, welche vom ALN an die Waldbesitzer ausbezahlt wurden, ganz oder teilweise von der Jagdgesellschaft zurückgefordert werden.

Wildschadenverhütung in der offenen Flur

Die grössten Schäden werden von Schwarzwild verursacht. Seit zwei Jahren sind die Schwarzkittel in unserem Revier immer wieder präsent und wir müssen lernen, mit ihnen zu leben und entsprechende Abwehrmassnahmen zu ergreifen.

 

Im Anhang 1 der Richtlinien für die Verhütung und die Vergütung von Wildschäden vom 1.1.2009 werden vom ALN die zumutbaren Abwehrmassnahmen der Geschädigten und der Jagdgesellschaft aufgelistet und stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.

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Zumutbare Abwehrmassnahmen.pdf
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Korrekt eingezäuntes Maisfeld Foto: Leo Wyden
Korrekt eingezäuntes Maisfeld Foto: Leo Wyden

Überall dort, wo in den vergangenen Jahren Wildschäden aufgetreten sind, und sofern ein hoher Schaden zu erwarten ist, muss eine Einzäunung installiert werden.

Auch hier muss das Gesuch vor Errichtung des Zaunes, nach Rücksprache mit der Jagdgesellschaft , eingereicht werden. Das ALN vergütet das Zaunmaterial zu den festgelegten Ansätzen. Das Material für Schutzmassnahmen darf während einer Dauer von 8 Jahren nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Die Zäune müssen regelmässig unterhalten werden. Nach 1000 Meter muss die Spannung noch 3000 Volt betragen. Letztlich muss ein ausreichender Abstand zum Waldrand eingehalten werden.

Korrekte Einzäunung  der Maisfelder Foto: Leo Wyden
Korrekte Einzäunung der Maisfelder Foto: Leo Wyden
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Beitragsgesuch_Wildschutzmassnahmen_offe
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Das vermehrte Auftreten von Schwarzwild in unserem Revier ist auch für die Jägerschaft eine Herausforderung. Jagdstrategien wurden erarbeitet und mit Erfolg durchgesetzt, sodass im letzten Jahr in Winkel 12 Wildschweine erlegt werden konnten; etwa 70% wurden während des Nachtansitzes auf offenem Feld erlegt.

 

Auch künftig ist eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Jägern und Forst wichtig. Nur so werden sich die Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass halten können.