Wildunfälle

Gefahren frühzeitig erkennen

 

Das grösste Unfallrisiko besteht während der Morgen- und Abenddämmerung sowie nachts und bei Nebel. Bei Waldrändern, Hecken und landwirtschaftlichen Kulturen (z.B. Maisfelder) entlang der Strasse ist besondere Vorsicht geboten, da man die Tiere nicht kommen sieht.

Hier ist ein angepasstes Tempo und besondere Aufmerksamkeit gefragt.

 

Die Vereinigungen SVV, STS und Revierjagd Schweiz haben einen Flyer herausgegeben, der Tipps über das Verhalten an exponierten Stellen bei plötzlichem Austritt von Wildtieren sowie nach einem Verkehrsunfall vermittelt. Der nachfolgende Flyer gehört in jedes Handschuhfach!


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Wichtige Informationen zum Thema Wildunfall
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Wildunfall Foto: Leo Wyden
Wildunfall Foto: Leo Wyden

 

Was tun bei einem Verkehrsunfall ?

 

Trotz aller Vorsicht ist es immer wieder möglich, dass ein Wildunfall passiert. Gibt es eine Kollision mit einem Tier, sind folgende Vorkehrungen zu treffen:


  -       Anhalten und Warnblinker einschalten

 

  -       Unfallstelle sichern und Pannendreieck aufstellen

 

  -       Genauer Ort der Kollision merken und feststellen, ob das Tier

im Bereich der Strasse liegt oder Fluchtrichtung markieren. Dazu eignet sich notfalls auch ein Taschentuch..

 

  -       Polizei Tel. 117 benachrichtigten oder, sofern bekannt, Pächter oder Wildhüter anrufen. Die Polizei wird den zuständigen Jagdaufseher oder Pächter aufbieten. Dieser rückt zu jeder Tages- und Nachtzeit aus.

 

Wenn man von weitem sehen kann, dass das Tier tot ist, kann man es an den Strassenrand ziehen, um weitere Unfälle mit nachfolgenden Fahrzeugen zu vermeiden. Ansonsten sollte man sich auf keinem Fall einem verletzten Tier nähern und nie versuchen, ein verletztes Tier zu berühren oder zu fangen. Oftmals werden dadurch die kranken Tiere aufgejagt und sie fliehen noch über weite Strecken, sodass es sehr schwierig wird, sie zu finden. Diese Wildtiere verenden sehr langsam und unter grossen Qualen.

 

  -       Die sofortige Meldung des Wildunfalles ist Pflicht! Wer einfach weiterfährt oder nur eine verspätete Meldung abgibt verhält sich unmoralisch und macht sich gem. Art. 51 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes strafbar.

 

  -       Innerhalb von ca. 10 Minuten wird der Wildhüter oder Pächter auf der Unfallstelle erscheinen. Er wird die notwendigen Vorkehrungen vornehmen, das verletzte Tier von seinen Leiden erlösen oder eine Nachsuche mit einem speziell ausgebildeten Schweisshund organisieren. Der Wildhüter wird einen Unfallrapport ausfertigen und dem betroffenen Lenker aushändigen. Dieser ist notwendig, damit die Versicherung den Schaden übernimmt. Wildunfälle sind in der Kasko- oder Teilkasko versichert.

 

Manchmal ist bei einem Wildunfall Alkohol des Lenkers im Spiel. Aus Angst vor Konsequenzen wird der Unfall deshalb nicht gemeldet. Wichtig: Der Wildhüter ist weder daran interessiert noch befugt, Alkoholproben beim Lenker anzuordnen.

 

  -       Es ist verboten, das tote Tier mitzunehmen, das gilt strafrechtlich als Wilderei.